Schmerzfreie Behandlung
Vollnarkose
In Vollnarkose schmerzfrei durch die Zahnbehandlung.
Für Patienten, die starke Angst haben, oder aber bei umfangreichen chirurgischen Eingriffen (z.B. großen Knochenaufbauten oder der Entfernung vieler, tief verlagerter Weisheitszähne) bieten wir die Zahnbehandlung unter Vollnarkose an. Dies bedeutet, dass Sie von unserem Anästhesisten so stark ruhiggestellt werden, dass selbst basale Stammhirnfunktionen wie der Atemantrieb aussetzen. Deshalb werden Sie während der Vollnarkose über einen Tubus, der in Ihre Lunge reicht, beatmet. Daher heißt die Vollnarkose auch Intubationsnarkose.
Vorbereitung auf die Zahn-OP mit Vollnarkose
Für die Durchführung der Operation ist eine exakte Planung und ausführliche Anamnese über Ihren Gesundheitszustand erforderlich. Sowohl mit mir als Ihrem Chirurgen als auch mit unserem Narkosearzt (Anästhesist) findet ein Vorgespräch statt. Hierbei informieren wir Sie, wie Sie sich auf den Eingriff vorbereiten, wie dieser abläuft und was Sie im Anschluss beachten müssen. Über mögliche Risiken der Operation klären wir Sie umfassend auf. Wir nehmen uns dabei selbstverständlich die Zeit, all Ihre Fragen klar und verständlich zu beantworten.
Ablauf der Narkose
Unser Anästhesist hat Sie im Narkose-Beratungsgespräch darüber informiert, wie lange Sie vor dem Termin nüchtern bleiben müssen. Nach der Einleitung der Narkose steuert der Anästhesist die Tiefe der Narkose und überwacht fortwährend Herzschlag, Blutdruck und Atmung. Ihre Sinne sind während dieses künstlichen Tiefschlafs vollständig ausgeschaltet, so dass Sie von der Operation nichts mitbekommen. Nach der Behandlung können Sie im Aufwachraum in aller Ruhe zu sich kommen.
Nebenwirkungen der Narkose
Bitte seien Sie beruhigt: Früher häufiger auftretende Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Schwindel sind heutzutage dank moderner Medikamente praktisch nicht mehr existent. Wenn Sie sich dafür bereit fühlen, treten Sie (immer in Begleitung) den Heimweg an. Wenn notwendig, erhalten Sie von uns Schmerzmittel.
Kostenübernahme
In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Vollnarkose-Behandlung nur bei Kindern bis 10 Jahre, wenn eine plausible medizinische Begründung beigebracht wird. Alle anderen gesetzlich versicherten Patienten tragen die Kosten der Vollnarkose selbst. Die Bereitschaft privater Krankenkassen, die Kosten zu übernehmen, ist höher, gilt aber auch nicht selbstverständlich für jeden Behandlungsfall. Der Preis richtet sich nach den Vorgaben des Anästhesisten, der bei Ihnen die Vollnarkose durchführt.
Informationen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin zur Kostenübernahme: Weblink